08. Juli 2026 · Lernpixel Redaktion
Öffentliche Schulwebsites müssen nach BITV 2.0 und WCAG barrierefrei sein. Was das konkret bedeutet – und wie Sie es ohne Mehraufwand umsetzen.
Seit der EU-Richtlinie 2016/2102 und der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind öffentliche Stellen – dazu zählen auch Schulen – verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.
Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA: ausreichender Kontrast, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, verständliche Sprache und eine funktionierende Vorlesefunktion.
Eltern, Schüler:innen und Kollegium mit Sehschwäche, motorischen Einschränkungen oder Screenreader-Bedarf müssen die Website genauso nutzen können wie alle anderen. Nachträglich ist das oft teuer – von Anfang an eingebaut kostet es nichts extra.
Jede Lernpixel-Website wird von Grund auf nach BITV/WCAG umgesetzt: geprüfte Kontraste, semantisches HTML, Tastaturnavigation und eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die wir laufend aktuell halten.