08. Juli 2026 · Lernpixel Redaktion
Klassenfotos, Schulfeste, AG-Berichte: Fotos gehören zur Schulwebsite dazu – aber nur mit den richtigen Einwilligungen. Ein Überblick für Schulleitungen.
Fotos von Schülerinnen und Schülern sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Bevor ein Bild online geht, braucht es eine wirksame Einwilligung – meist der Erziehungsberechtigten.
Einwilligungen müssen freiwillig, informiert und widerrufbar sein. Sie sollten schriftlich vorliegen und dokumentiert werden, am besten zu Schuljahresbeginn gesammelt für alle geplanten Veröffentlichungen.
Wird eine Einwilligung widerrufen, muss das Foto zeitnah von der Website entfernt werden. Ein gepflegtes System macht das in wenigen Klicks möglich, statt in mühsamer Fehlersuche im Quellcode.
Wir stellen jeder Schule eine rechtssichere Einwilligungsvorlage bereit und halten die Datenschutzerklärung automatisch aktuell – inklusive Hinweisen zu Fotorechten.